Vereinstaler, Vereinsthaler
Die gemeinsamen Silbermünzen der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins, bekannt als der einfache und doppelte Vereinstaler (bis 1901 Vereinsthaler), waren die letzten deutschen Talermünzen. Durch den Wiener Münzvertrag von 1857 geschaffen, fungierten sie als Hauptkurantmünzen während der Zeit des Silberstandards bis 1871. Gemäß dem Münzgesetz von 1873 wurde dem Vereinstaler ein Wert von 3 Mark zugewiesen. Bis zur Außerkurssetzung im Jahr 1907 blieb er ein uneingeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreiches nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten 3 Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort.
Da der Vereinstaler während des längsten Zeitraums des Deutschen Kaiserreiches kursgültig war, stellt er für Münzsammler eine logische Erweiterung des Sammelgebiets „Deutsches Reich“ dar. Besonders interessant ist, dass dieser Taler von nahezu allen Mitgliedern des Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich Österreichs und Liechtensteins. Es gibt daher auch Vereinstaler aus den Staaten Hannover, Nassau, Hessen-Homburg und Hessen-Kassel sowie der Freien Stadt Frankfurt, die nach 1866 erloschen sind.
Die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck bildeten Ausnahmen, da sie dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz traten dem Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund bei und bezeichneten ihre letzten Taler bei gleichem Silberfeingehalt nicht explizit als „Vereinstaler“.