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Scheidemünzen

Scheidemünzen sind in der Numismatik Münzen, deren Metallwert niedriger ist als ihr aufgedruckter Nennwert. Das bedeutet, dass der Wert des verwendeten Metalls, aus dem die Münze hergestellt ist, geringer ist als der Wert, den die Münze im Zahlungsverkehr repräsentiert. Im Gegensatz dazu stehen die Kurantmünzen, bei denen der Metallwert dem Nennwert entspricht oder diesen übersteigt.

Der Begriff „Schieds- oder Scheidemünze“ bildete sich im 16. Jahrhundert. Ursprünglich dienten Scheidemünzen dazu, kleine Wertdifferenzen zwischen Käufer und Verkäufer auszugleichen. Sie wurden verwendet, um bei Geschäften, bei denen größere Münzen wie Taler oder Gulden unpraktisch waren, eine friedliche Abwicklung zu ermöglichen. Das Ziel war, die beteiligten Personen „friedlich zu scheiden“, also den Zahlungsprozess zu erleichtern und Streit zu vermeiden.

Wie bereits erwähnt, liegt der Metallwert von Scheidemünzen, etwa bei Kupfer, Bronze oder Nickel, unter dem Nennwert – und dies meist deutlich. So ein Verhältnis ist notwendig, um zu verhindern, dass die Münzen bei steigenden Metallpreisen eingeschmolzen und als Metall verkauft werden, was den Geldumlauf erheblich beeinträchtigen würde. Durch den deutlich geringeren Metallwert im Vergleich zum Nennwert wird die Wertaufbewahrungsfunktion der Metalle gewahrt, während die Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel für den Zahlungsverkehr erhalten bleiben. Im Gegensatz dazu werden Münzen aus Gold oder Silber aufgrund ihrer Wertaufbewahrungsfunktion eher gehortet und somit dem Umlauf entzogen.

Heute sind nahezu alle Kursmünzen, wie die Euromünzen, in der Praxis Scheidemünzen. Gesetzlich sind Kurant- und Scheidemünzen Zahlungsmittel, wobei Kurantmünzen unbegrenzt in Zahlung genommen werden müssen. Scheidemünzen hingegen unterliegen einem begrenzten Annahmezwang, was bedeutet, dass sie nur bis zu einer bestimmten Menge oder unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden müssen. In Deutschland gilt beispielsweise für Euromünzen ein Annahmezwang von bis zu 50 Münzen, unabhängig vom Nennwert.

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