Münzfuß
Der Münzfuß – in der Numismatik auch kurz Fuß genannt – ist eine vom Münzherrn festgelegte Vorschrift, wie viele Münzen einer bestimmten Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall (dem sogenannten Münzgrundgewicht) geprägt werden sollen. Er bestimmt somit das Verhältnis von Schrot (Raugewicht) und Korn (Feingewicht) einer Münze und legt die Edelmetallmenge fest, die in einer einzelnen Münze enthalten sein soll. In Kombination mit dem tatsächlichen Gewicht der Münze ergibt sich aus dem Münzfuß auch ihr Feingehalt.
Der Stolberger Münzmeister Julian Eberhard Volckmar Claus definierte den Begriff in seiner 1753 erschienenen Schrift Kurzgefaßte Anleitung zum Probieren und Münzen wie folgt: „Die gehörige Proportion der Metalle und des Gewichts der Münze, daß sie nehmlich nach ihrer innerlichen und äusserlichen Güte, oder nach Schrot und Korn, nach Zusaz und Feine, Zahl und Gewichte eingerichtet sey, wird Münzfuß genennet.“
Ein Münzfuß stellt sicher, dass innerhalb eines bestimmten Währungsraums Münzen in gleichbleibender Qualität, Zusammensetzung und Wertigkeit umlaufen. Er war ein zentrales Instrument zur Steuerung des Geldwesens – nicht nur zur Wahrung des Edelmetallgehalts, sondern auch zur Kontrolle von Inflation, Umlaufmenge und Vertrauen in die Währung.
Bekannt sind Münzfüße bereits aus der Antike. Sie regelten dort die einheitliche Ausbringung von Münzen aus festgelegten Gewichtseinheiten wie der Mine (z. B. bei den Griechen) oder der römischen Libra (Pfund). Der älteste bekannte Münzfuß ist der äginetische, der auf der Insel Ägina entwickelt wurde. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung Athens setzte sich ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. zunehmend der attische Münzfuß durch und wurde in vielen Regionen des Mittelmeerraums übernommen.
Auch das Römische Reich verwendete verschiedene Münzfüße, wobei sich der römische Denar zunächst am attischen Vorbild orientierte. Im Laufe der Zeit wurden Münzfüße mehrfach reformiert und angepasst – etwa zur Umstellung von Silber- auf Goldwährungen oder zur Reduzierung des Edelmetallgehalts in Zeiten wirtschaftlicher Belastung.