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Versicherung von Münzen und Edelmetallen: So rüsten Sie sich für den „Fall der Fälle“

Zwar hat die Gefahr von Wohnungseinbrüchen in diesem Jahr infolge der Corona-Pandemie leicht abgenommen, doch in der dunklen Jahreszeit sind wieder viele zwielichtige Gestalten unterwegs, die es auf Münzen und Edelmetalle abgesehen haben. Aus Sicht von Dieben sind diese beiden Wertspeicher besonders attraktiv, weil sie üblicherweise keine Seriennummern umfassen und leicht zu Geld gemacht werden können. Besonders dramatisch: Insbesondere historische Sammlermünzen, welche eigentlich einen deutlich höheren Liebhaberpreis haben, werden eingeschmolzen und das Edelmetall wird weiterverkauft. So gehen Raritäten von unschätzbarem Wert unwiederbringlich verloren und die Spurensuche wird erschwert.

Die meisten Sammler und Anleger lagern dennoch ihre Schätze in den eigenen vier Wänden, denn der Schutz der eigenen Münzen und Barren ist auf den ersten Blick ein vergleichsweise unkompliziertes Unterfangen: Normalerweise sind Wertsachen von der Hausratversicherung abgedeckt. Diese Versicherung schützt bei Feuer, Raub, Vandalismus und auch Einbruchdiebstahl. Wichtig ist allerdings, dass der Umfang der gestohlenen Ware im Notfall so genau wie möglich dokumentiert wird. Die Liste des Diebesgutes muss vollständig sein und belegbare Fakten enthalten, also beispielsweise Kaufbelege oder andere Glaubhaftmachungen. Wurden Edelmetalle im Rahmen eines anonymen Tafelgeschäftes gekauft, kann auch hier der Kaufbeleg dienen, selbst wenn hierauf kein Name verzeichnet ist. Außerdem sind Fotos hilfreich und die Liste sollte gemeinsam mit einem Zeugen erstellt werden, weil die Versicherungen insbesondere beim Verlust von Wertsachen sehr genau nachfragen.

Prüfen Sie Ihre Versicherungssumme!

Neben diesen Vorkehrungen sollten Sammler und Anleger in jedem Falle die Versicherungssumme überprüfen, welche in der Hausratversicherung vereinbart wurde. Diese ist nicht abhängig von dem konkreten Wert der tatsächlich gestohlenen Gegenstände, stattdessen wird ein fiktiver Wert pro Quadratmeter Wohnfläche angenommen. Wichtig zu wissen ist zudem, dass nur ein bestimmter Anteil der gesamten Versicherungssumme auf Wertsachen entfällt. Üblicherweise sind dies 20 bis 25 Prozent. Zudem wird ein Höchstwert vereinbart, der normalerweise bei 20.000 Euro liegt. Bei den meisten Policen ist jedoch eine Höherversicherung für den Anteil an Wertsachen möglich.

Wer größere Mengen an Münzen oder Edelmetallen in den eigenen vier Wänden lagert, sollte also Kontakt zu seiner Versicherung aufnehmen und das Kleingedruckte des Vertrages genau unter die Lupe nehmen. Denn die Gesamtsumme, welche im Schadensfall erstattet wird, sowie der Anteil von Wertsachen an dieser Summe variieren stark. Außerdem geben manche Versicherer ihren Kunden vor, wie sie ihre Wertsachen zu lagern haben. Häufig wird ein Tresor vorgeschrieben und es müssen weitere Vorkehrungen getroffen werden, um den Einbrechern das Handwerk so schwer wie möglich zu machen.

Auf die richtige Aufbewahrung kommt es an


Insbesondere die Auswahl eines passenden Tresors kann für Privatanleger zu einer Herausforderung werden. Denn üblicherweise werden die Wert Speicher, welche im Baumarkt für wenige hundert Euro zu bekommen sind, von den Versicherungskonzernen nicht akzeptiert. Stattdessen muss er ein Gewicht von mehreren 100 Kilo aufweisen und fachmännisch verankert werden, um gegen ein einfaches Wegtragen geschützt zu werden. Orientierung bieten die Normen von VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) und VdS (Verband der Schadenversicherer Schadenverhütung).

Immer mehr Anleger in Deutschland denken aufgrund der hohen Gefahr eines Wohnungseinbruches um und entscheiden sich für ein Schließfach bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler. Allerdings ist das Schließfach in den allermeisten Versicherungspolicen nicht mehr automatisch mitversichert. Im Edelmetallhandel ist es üblich, dass Anbieter von Schließfächern dafür eine Basisversicherung bis 30.000 oder sogar 50.000 Euro anbieten und die Möglichkeit einer Höherversicherung einräumen, bei Banken ist dies nicht der Fall. Auch bei Schließfächern gilt: Eine genaue Dokumentation inklusive Kaufbelegen, Zeugenaussagen und anderen Beweisen ist unerlässlich, um nach einem Einbruchsdiebstahl schnell zu einer Entschädigung zu kommen.

Mindestens genauso wichtig wie die Versicherung und Lagerung von Münzen und Edelmetallen ist jedoch auch das individuelle Verhalten des Besitzers der Schätze: Häufig handelt es sich bei Einbrechern um Mitwisser aus dem Umfeld des Einbruchsopfers – aus diesem Grund sollten prahlerische Kommentare in Sozialen Medien nach dem letzten Goldkauf unterbleiben.

Tags: Goldmünzen
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