Angebote in:
Bald ist es soweit:
Sicher einkaufen mit Käuferschutz!
Über 50 Jahre Erfahrung!
Testsieger ‚Bester Online-Händler‘
Größter Münztresor Deutschlands

Service: Besteuerung von Münzen und Edelmetallen

Im Jahr 2020 gab es nur wenige erfreuliche Entwicklungen, die Corona-Pandemie hat das öffentliche und private Leben stark beeinträchtigt und auch die Wirtschaft belastet. Konsumfreudige Zeitgenossen dürften sich jedoch über eine Entscheidung der Bundesregierung gefreut haben, denn Mitte 2020 wurde überraschend die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der reduzierte Satz fiel von 7 auf 5 Prozent. Mit dieser Steuererleichterung sollte der Konsum angekurbelt werden. Freuen konnte sich allerdings eine Kundengruppe, die aus Sicht der Regierung mit der Corona-Hilfe sicher nicht gezielt unterstützt werden sollte: Edelmetallkäufer profitierten von der Mehrwertsteuersenkung, denn viele historische Sammlermünzen, moderne Gedenkmünzen sowie alle Anlagemünzen aus Silber, Platin und Palladium werden mit der Mehrwertsteuer belegt.

Edelmetallanleger haben beim Fiskus leichtes Spiel


Die Reduzierung der Steuerbelastung für Anlagemünzen war nur von kurzer Dauer, zum Jahreswechsel gelten wieder die alten Sätze. Die Entscheidung der Bundesregierung lenkte das Interesse vieler Sammler und Anleger jedoch auf die Besteuerung von Münzen und Edelmetallen. Grundsätzlich gilt: Edelmetallanleger haben beim Fiskus leichtes Spiel. Goldmünzen zu Anlagezwecken sind grundsätzlich von der Mehrwehrtsteuer befreit. Bei den "Weißmetallen", also Silber, Platin und Palladium, wird die volle Mehrwertsteuer fällig. Und ein Steuersatz von 19 Prozent schreckt auf den ersten Blick viele Anleger ab.


Langfristig orientierte Anleger sollten die Weißmetalle jedoch nicht aus ihrer Investment-Strategie verbannen. Denn Silber, Platin und Palladium haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie durchaus in der Lage sind, in kurzer Zeit den Mehrwertsteuer-Aufschlag durch Wertzuwächse auszugleichen. Zudem gibt es bei Silber eine völlig legale Steuersparmöglichkeit: Durch die so genannte "Differenzbesteuerung" fällt der Aufpreis durch die Steuer bei Silberanlageprodukten äußerst gering aus. Den Begriff kennen Edelmetallfans möglicherweise vom Kauf von gebrauchter Elektronik bei Fachhändlern - auch hier ist die Differenzbesteuerung inzwischen weit verbreitet.


Die Differenzbesteuerung funktioniert denkbar einfach: Es wird die Mehrwertsteuer nicht auf den vollen Kaufpreis angewendet, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Dieses Steuermodell kann auf Münzen angewendet werden, welche aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden - dies trifft also auf die meisten Anlagemünzen zu. Und dieser Steuervorteil ist bares Geld wert: Der Preisunterschied zwischen differenzbesteuerten und regelbesteuerten Silberanlagemünzen mit einem Gewicht von einer Unze liegt bei etwa zwei Euro. Es ist also durchaus ratsam, beim Kauf von Anlagemünzen darauf zu achten, dass die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt.

Anlagemünzen werden nicht mit der Mehrwertsteuer belegt


Bei Goldmünzen ist die Besteuerung auf den ersten Blick unkompliziert: Anlagemünzen werden nicht mit der Mehrwertsteuer belegt. Es gibt jedoch auf dem Markt zahlreiche Angebote, bei denen für Goldmünzen die Mehrwertsteuer anfällt. Dies ist der Fall, wenn der Goldgehalt der Münzen unter 900/1000 liegt, die Münzen vor dem 19. Jahrhundert geprägt worden sind, nicht als Zahlungsmittel im Einsatz gewesen sind oder wenn der Preis mehr als 80 Prozent über dem Marktwert des Goldgehalts liegt - dies betrifft also vor allem seltene Sammlermünzen aus Gold.


Edelmetalle wie Gold und Silber sind bei Anlegern nicht nur wegen der unkomplizierten Behandlung bei der Mehrwertsteuer beliebt, auch bei der Einkommenssteuer müssen nur wenige Details beachtet werden. So gilt grundsätzlich: Wer seine Edelmetalle länger als ein Jahr besessen hat, muss beim späteren Weiterverkauf keine Steuern auf mögliche Wertzuwächse bezahlen. Hierfür ist jedoch notwendig, dass die Käufe dokumentiert sind. Wird innerhalb des ersten Jahres ab Kauf das Gold oder Silber wiederverkauft, geht der Fiskus von einer Spekulation aus und fordert, dass die Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt werden. Es gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Sobald dieser Freibetrag überschritten wird, unterliegt der vollständige Gewinn der Steuer.


Während die steuerliche Behandlung des physischen Investments in Edelmetalle (noch) vom Finanzamt recht unkompliziert gestaltet wird, gelten beim Handel mit Finanzmarktpapieren auf Edelmetallbasis die gleichen Regeln wie bei anderen Anlageprodukten – es wird ausnahmslos die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag fällig.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Kostenlos Club-Mitglied werden
und 5 Euro Gutschein für Ihre nächste Bestellung erhalten!***
Ich möchte zukünftig über aktuelle Trends, Angebote und Gutscheine von Münzkurier per E-Mail informiert werden. Eine Abmeldung ist jederzeit kostenlos möglich.
  • Aktuelle Informationen über unsere Neuheiten!
  • Besondere Vorteile (exklusive Rabatte) für Club-Mitglieder!
  • Hinweise auf Gewinnspiele und Sonderaktionen!
  • 5 Euro Gutschein für Ihre nächste Bestellung!***